Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsgegenstand

1.1 Sportglückt verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Sportglückt möglich.

§ 3 Sonstige Leistungen

3.1 Sportglückt steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
3.2 Erstgespräche und der Check up sind in aller Regel kostenfrei.

§ 4 Haftung

4.1 sportglückt schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 sportglückt haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von sportglückt vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. sportglückt übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von sportglückt um etwaige gesetzliche Haftungsansprüche des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
4.7 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
4.8 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

§5 Zahlungsbedingungen

5.1 Das Honorar beträgt 75,00€ / Stunde; abgerechnet wird über eine Zehnerkarte zu 750 €, welche der Klient im Voraus erwirbt. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. sportglückt behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.2 Sollte der Trainingsort eine Anfahrt von mehr als 15 km vom Wohnort des Personal Trainers erfordern, fallen zusätzliche Kosten von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer an.
5.3 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
Christine Busert
Commerzbank Beckum
BLZ 412 800 43
Konto-Nr. 0 552 471 400

§ 6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft sportglückt im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von sportglückt.
6.3 Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechten Wetters nur von sportglückt abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für wettergerechte Kleidung zuständig.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit entweder an einem anderen Ort statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

§ 8 Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch sportglückt können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

§ 9 Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von sportglückt gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von sportglückt Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 sportglückt hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.3 Als Gerichtsstand wird Rheda-Wiedenbrück vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.